Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Vorsorglich schnell! Sobald Arbeitnehmer gekündigt werden, geraten diese häufig in eine außergewöhnlich angespannte Lage, da sie kaum wissen, wo ihnen der Kopf steht. Dabei kommt es gerade in dieser Zeit darauf an, schnelle und richtige Entscheidungen zu treffen und auch daher ist es erforderlich unverzüglich einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.

So manche Arbeitnehmer schrecken davor zurück einen Rechtsanwalt zu konsultieren, weil sie ausufernde Honorare erwarten, obwohl es dafür keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Anwalt wird Sie zunächst anhören. Sowie Sie die Lage geschildert haben, geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre arbeitsrechtliche Möglichkeiten selbst zu bewerten.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Wichtig ist, sich vom Arbeitgeber nicht beeinflussen zu lassen, vor allem gibt es keine Pflicht oder Notwendigkeit etwas zu unterzeichnen. Hingegen läuft der Arbeitgeber Gefahr, aufgrund seines Handelns selbst für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, entweder durch mangelhafte Kündigungsgründe oder wegen Formfehler.

Ziehen Sie nach einer Kündigung möglichst sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu, denn mit dem Erhalt der Kündigung beginnen Fristen zu laufen. Wenn jemand diese versäumt, verspielt er rechtliche Möglichkeiten und riskiert darüber hinaus den finanzielle Ansprüche.

Im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, ist eine Dreiwochenfrist zu beachten, diese wird im Rechtswesen als eine materielle Präklusion bezeichnet. Das heißt für den Arbeitnehmer, wenn er nicht innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage antwortet, gilt die Kündigung, unabhängig ihres Wirkungsgrades, als akzeptiert.

Doch aufgepasst, es gibt noch erheblich kürzere Fristen, die mit der Kündigung anfangen zu laufen, so muss diese falls von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet, innerhalb von drei Tagen zurückgewiesen werden. Deshalb ist es ratsam bei einer erhaltenen Kündigung, unverzüglich einen Anwalt für Arbeitsrecht zu befragen, um dessen kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten.

Wir von der Hamburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 040 600553395


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