Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Arbeitgeber sind eine Partei des Arbeitsvertrags, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, wobei es sich um juristische oder natürliche Personen handeln kann. Die Arbeitgeber sind im Allgemeinen Selbständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, jedoch auch eine Privatperson, die stundenweise eine Babysitterin beschäftigt, ist Arbeitgeber. 

Der Arbeitnehmer ist die andere Arbeitsvertragspartei, weil ohne, diese gäbe es die Arbeitgeber auch nicht. Bei Arbeitnehmern handelt es sich stattdessen immer um natürliche Personen, welche Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellen und eine Arbeitstätigkeit wahrnehmen. Sofort wenn ein Arbeitnehmer ein Jobangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft den Erbringungsort, die Arbeitszeit und die Inhalte der Arbeit. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Für Arbeitsverträge gilt erstmal Formfreiheit, was bedeutet, sie können schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Tatsächlich ist der Arbeitgeber bei einem mündlichen Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift über den vereinbarten Vertragsbeginn sowie die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages spätestens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit auszuhändigen. 

Neben den Angaben zu den Vertragsparteien gehören der Beginn, die Dauer und eventuell das Ende des Arbeitsvertrages hinein, ansonsten kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten dazu – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag. 

Die Angaben zur Arbeitsleistung lassen sich in die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen untergliedern. Dergleichen sollten die Nebenpflichten, wie Arbeitsschutz, Pünktlichkeit, Sorgfaltspflicht, Krankmeldung, und Verschwiegenheit, angegeben werden. 

Zu dem Punkt Vergütung gehört neben dem Lohn und Gehalt, wie es strukturiert ist, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Keineswegs sollten die Angaben zu Aufwendungsersatz, Gratifikationen, vermögenswirksamen Leistungen und Zulagen fehlen. 

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