Anwälte für Arbeitsrecht in Hamburg

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Insofern juristische Dinge zu klären sind, kommen Anwälte ins Spiel. Mal kann das ein Patentanwalt sein, falls es um gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, falls der Rechtsgeber, also der Staat, zu vertreten ist oder auch ein Rechtsanwalt, für die Beratung und Vertretung von natürlichen und juristischen Personen. Hinzukommend gibt es noch Syndikusrechtsanwälte, welche sich um die juristischen Belange in Verbänden und Unternehmen kümmern.

Nur wenn ein Jurist besondere Erfahrungen und Kenntnisse in einem Rechtsgebiet erworben hat, darf er die Bezeichnung Fachanwalt führen. Ein Erwerb der Fachanwaltschaft ist in Deutschland seit dem Jahr 2019 auf 24 Rechtsgebieten realisierbar. Es ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung, wie aus einem normalen Rechtsanwalt ein Fachanwalt, beispielsweise für Arbeitsrecht, wird. Gerade mal 28 von Hundert Rechtsanwälten sind auch Fachanwälte, ein gutes Fünftel von denen sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen besondere Kenntnisse im kollektiven Arbeitsrecht, dem Individualarbeitsrecht sowie dem Verfahrensrecht belegen. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehören in diesem Zusammenhang das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht, das Tarifvertragsrecht sowie das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht.

Vorrang hat aber das individuelle Arbeitsrecht, denn dort werden besonderes Wissen bezüglich dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, und des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, erwartet.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bekommen. muss der Bewerber mindestens 100 selbst bearbeitete Fälle belegen, dabei muss die Hälfte davon gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.

Bevor es jemanden erlaubt ist, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss er sich zunächst zum Rechtsanwalt, also einem Volljuristen, mit Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

Wir von der Hamburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 040-600553395


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