Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die Honorierung der Leistungen eines Rechtsanwalts erfolgt in Deutschland zwingend entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, dabei bildet im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage. Will ein Kunde des Anwalts mit einem Verfahren zum Beispiel 8000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert gleichfalls 8000 Euro. Je nachdem was für Tätigkeiten beauftragt wurden, kann der Anwalt dafür vorgesehene RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Schwieriger ist die Berechnung dieses Wertes, sofern es in dem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle alternative Berechnungsregeln vor. Vorausgesetzt, dass es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt, bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung dagegen, drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt insofern immer darauf an, welche Tätigkeiten sich aus dem Auftrag des Mandanten ergeben. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 12.000,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 666,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 432,90 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 666,00 Euro, also 799,20 Euro. Eingerechnet der pauschalen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.490,00 Euro.

Die Summe ergibt sich nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 666,00 Euro addiert werden und es ergibt sich ein Gesamtbetrag von 2282,54 Euro. Jedoch auch bei einem Verfahrensende mit Urteil erhöhen sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Beispiel auf 4.380,15 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 5.375,23 Euro.

Umso höher der Streitwert, desto höher ist auch die Gebühr und weil mit Höhe des Streitwerts auch die Verantwortung und das Haftungsrisikos ansteigt, erhöhen sich auch die Gebühren, jedoch nicht linear, sondern degressiv.

Jeder sieht, ein Gerichtsverfahren kann richtig teuer werden, dabei sind hier die eventuell zusätzlich anfallenden Kosten für Zeugen und Sachverständige unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Hamburg werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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