Die ordentliche Kündigung
Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?
Normalerweise können unbefristete Arbeitsverhältnisse nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist und der gesetzlichen Formanforderungen sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Diese Regeln gelten sowohl für den kündigenden Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht länger fortsetzen möchten. Die ordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung zur Beendigung eines bestehenden Vertragsverhältnisses.
Kündigungsfristen werden mittels arbeits- oder tarifvertraglicher Vereinbarungen getroffen, wenn jedoch solche fehlen, gelten die gesetzlichen Vorschriften. In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten gilt das Kündigungsschutzgesetz für jeden, der dort mehr als sechs Monate beschäftigt ist und sorgt dafür, dass Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung sehr gut begründen müssen.
Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung
Bei der personenbezogenen Kündigung eines Mitarbeiters geht es um dessen Person, weil er seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr erbringen kann, obwohl er es will. Das kann etwa wegen eines medizinischen Sachverhalts oder eine Statusänderung bedingt sein.
Betriebsbedingte Kündigungen finden statt, wenn der Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers im Betrieb entfällt und es für diesen keine andere Möglichkeit der Beschäftigung gibt. In so einem Fall möchte der Arbeitgeber den Mitarbeiter zwar gerne weiter beschäftigen, kann es jedoch nicht.
Die verhaltensbedingte Kündigung kommt dann zum Einsatz. wenn ein Arbeitnehmer den Betriebsfrieden erheblich stört oder das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist. Dieses ist immer der Fall, wenn ein Arbeitnehmer Kollegen oder Vorgesetzte tätlich angegriffen oder etwas gestohlen hat.
All diese Kündigungen müssen möglichst präzise begründet werden und je schlechter die Begründung ist, umso geringer ist deren Wirkungsgrad. Auf diesen Wirkungsgrad kommt es nämlich an, sollte sich ein Gekündigter mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel auf dem Arbeitsgericht Hamburg wehren, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Pflicht versucht er sich häufig durch die Zahlung einer angemessenen Abfindung zu befreien.
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