
Anwaltskosten nach einer Kündigung
Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Noch bevor für eine anwaltliche Vertretung oder Beratung Kosten auflaufen, offerieren wir Ihnen, im Rahmen unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung. Dafür genügt ein Anruf unserer Nummer 040-600553395. Da erreichen Sie einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt, dem können Sie Ihr Anliegen erläutern und bekommen danach eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Situation.
Diese Informationen und die hiermit verbundenen Chancen ermöglichen Ihnen, selbst zu beurteilen, inwieweit sich in der Sache eine weitere anwaltliche Beratung und juristische Vertretung auszahlt. Darum können Sie in Ruhe entscheiden, da erst die eventuell folgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.
Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz resultieren die Kosten für die Beratung bei einem Rechtsanwalt. In unserer Hamburger Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. Während des Beratungsgesprächs wird geklärt, ob für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns in Frage kommt. Im Übrigen ist dieses Beratungsgespräch für alle Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe Hamburg e.V. kostenlos. Hier können Sie unserem Verein beitreten.
Anwaltliche Vertretung nach einer Kündigung heißt in den meisten Fällen, das Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Hamburg. Genau wie die dafür genannten Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Der eigentlich maßgebliche Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei Kündigungsschutzklagen drei Bruttogehälter beträgt.
Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten zusammengerechnet 6.000,00 Euro müssen Sie mit Kosten von 1184,05 Euro rechnen, wenn das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 464,10 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 6.000,00 Euro Streitwert, 2.368,10 Euro nach einem Urteil und 3.296,30 Euro nach einer Einigung.
Wir von der Hamburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 040 600553395
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