Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht steuert die Verhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, besonders die zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsverträge und, falls erforderlich, die Tarifverträge, die Betriebsvereinbarungen und die gesetzlichen Vorschriften. 

Das kollektive Arbeitsrecht bestimmt die Rechte und Pflichten von arbeitsrechtlichen Koalitionen in Betrieben, weshalb es auch als Koalitionsrecht bezeichnet wird. Koalitionen sind einerseits die Arbeitgeber oder deren Verbände und andererseits Arbeitnehmerorgane, wie Betriebsräte und Gewerkschaften. Das Kollektivarbeitsrecht befasst sich mit Rahmenbedingungen für das Betriebsverfassungsrecht, das Tarifrecht, sowie das Streik- und Aussperrungsrecht. 

Themen des Arbeitsrechts

Deutsches Arbeitsrecht ist sehr komplex aufgebaut, weil es trotz zahlreicher Versuche, nicht gelungen ist ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Folgerichtig müssen sich Arbeitsrechtler an mehr als fünfzig Rechtsquellen abarbeiten. 

Alle Quellen des Rechts zeigen sich innerhalb einer Normenpyramide, welche mit dem über allem stehenden EU-Recht und dessen Richtlinien startet und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hin zum Weisungsrecht des Arbeitgebers als letzte Ebene reicht. 

Gleicherweise müssen mit Arbeitsrecht befasste Rechtsanwälte das sogenannte Richterrecht einbeziehen, welches sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Hamburg übernommen werden kann. 

Doch wenn ist es sinnvoll einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen? Unbedingt, wenn es um Wichtiges geht, wie die Karriere, Geld, berufliche Aussichten oder einfach nur den guten Leumund. Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist bezüglich der Rechtslage immer auf dem gültigen Stand und weiß, ob für einen betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Sowas ist entscheidend, wenn zum Beispiel die Regelungen im Arbeitsvertrag von denen des Tarifvertrages zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Hamburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 040-600553395 


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