Aufhebungsvertrag



Wissenswertes zum Aufhebungsvertrag

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Neben mehreren weiteren Optionen zur Beendigung eines Arbeitsvertrages gibt es den Aufhebungsvertrag und der ist die einzige Maßnahme ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Aus Sichtweise der Agentur für Arbeit ist genau diese Einvernehmlichkeit das Problem, da der Arbeitnehmer deswegen seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, bekommt er dafür eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld I.

Aufhebungsverträge machen also nur dann Sinn, falls im Anschluss eine neue Stelle angetreten wird und demzufolge der Anspruch auf Arbeitslosengeld sowieso entfällt oder der Aufhebungsvertrag so gestaltet wird, dass er keine Sperre des Arbeitslosengeldes auslöst. Für diesen Zweck muss der Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist einhalten und der Arbeitgeber muss zuvor eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt haben.

Vorteile und Tücken eines Aufhebungsvertrages

Die Vorteile eines Aufhebungsvertrages finden sich ganz gewiss signifikant auf Seiten des Arbeitgebers. Er entgeht mit dem Aufhebungsvertrag, den mit einer betriebsbedingten Kündigung verbundenen juristischen Risiken und nicht zuletzt den damit ohne Zweifel entstehenden Kosten.

Annähernd gleich liegt die Sache, wenn der Arbeitnehmer wegen einer Verfehlung, Grund zu einer ordentlichen oder gar außerordentlichen Kündigung gegeben hat, denn dann ist der Aufhebungsvertrag eine diskrete Lösung. Kann es doch ganz im Interesse eines Mitarbeiters liegen, die Beurteilung seiner Verfehlung durch ein Gericht zu vermeiden.

Aber da im Normalfall der Nutzen eines Aufhebungsvertrages fast immer beim Arbeitgeber liegt, hat der Arbeitnehmer an sich kaum ein Interesse, sich auf diesen einzulassen. Eben deswegen werden Aufhebungsverträge meist mit einem Abfindungsangebot und der Bereitschaft ein überdurchschnittlich gutes Arbeitszeugnis zuzugestehen verknüpft.

Indes sollten Arbeitnehmer sich immer eine Bedenkzeit erbitten und einen Aufhebungsvertrag keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Da sofort, wenn der Aufhebungsvertrag unterschrieben ist, gibt es kaum noch Chancen diesen anzufechten oder zu widerrufen, deswegen ist es grundsätzlich zu empfehlen vor einer Unterschrift die Einschätzung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht zu beanspruchen.

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