Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Hannah Dobringer


Rechtsanwältin für Arbeitsrecht München

Frau Hannah Dobringer ist seit dem Jahr 2020 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit September 2020 ist sie in unserer Kanzlei in München tätig. Hier berät sie Arbeitnehmer bei arbeitsrechtlichen Problemen und unterstützt diese bei Konflikten mit dem Arbeitgeber. Zuvor studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg. Innerhalb des Studiums verbrachte sie ein Auslandssemester an der Universität im norwegischen Bergen.

Der Studienschwerpunkt war zunächst das Medizinrecht mit sozial- und arbeitsrechtlichem Bezug. Dabei wurde ihr Interesse an arbeitsrechtlichen Fragestellungen geweckt. Darum und um praktische Erfahrungen zu sammeln, arbeitete sie zwischen dem ersten und zweiten Staatsexamen im Arbeitsrechts-Team einer Großkanzlei. Das Referendariat absolvierte sie am Oberlandesgericht München.

Schwerpunkte ihrer Tätigkeit

Überstunden und Mehrarbeit: Die rechtliche Grundlage für Überstunden beziehungsweise Mehrarbeit ergibt sich entweder aus dem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag, dem Arbeitsvertrag oder einer Einzelvereinbarung. Überstunden dürfen nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers geleistet werden.

Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung: Diese werden besonders geschützt und für sie gelten deshalb besondere Regeln, hinsichtlich Urlaubes, Kündigungsschutz und Höchstarbeitszeit. Zudem gibt es in allen größeren Betrieben eine Schwerbehindertenvertretung.

Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern: Verletzt der Arbeitgeber Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter, können diese deren Unterlassung verlangen und darüber hinaus Schmerzensgeld und Schadensersatz verlangen. Die Persönlichkeitsrechte reichen von der informationellen Selbstbestimmung, über das Recht am eigenen Bild und die Vertraulichkeit des gesprochenen Worts, bis zu Grenzen und Umfang der Kontrollbefugnisse des Arbeitgebers.

Teilzeitbeschäftigung: Mitarbeiter in Teilzeit dürfen vom Arbeitgeber nicht diskriminiert werden. Eine gesetzliche Richtlinie der EU sichert zudem den Rechtsanspruch auf eine Reduzierung der Arbeitszeit. Dies gilt jedoch nur, wenn dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. In Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern ist die Teilzeitbeschäftigung einklagbar.

Wir von der Münchner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig. Wir vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 089-3839870


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